0900 Pflichtangaben

Die Pflichtangaben bei 0900-Nummern müssen bei jedem Anruf und bei jeder Art der Bekanntmachung (Werbung und jede andere Art der Veröffentlichung) Ihrer 0900-Servicenummer nach folgenden Bestimmungen getätigt werden:

  • Der Anruftarif darf nur in der Minuten-Taktung angegeben werden
    (eine Umrechnung z. B. in Sekunden ist nicht erlaubt)
  • Die Pflichtangabe muss im Verhältnis zur Größe der Servicenummer stehen
    (Pflichtangaben dürfen nicht zu klein oder gar unleserlich sein)
  • Es müssen immer die maximale Kosten aus dem Mobilnetz angegeben werden
    (deshalb darf maximal 2,99 Euro je Minute aus den Mobilfunknetzen
    nicht geändert werden, selbstwenn der Anrufer weniger zahlt)

Ein Beispiel für die Pflichtangaben, wenn Sie Ihre 0900-Nummer bewerben:

Ihr Werbetext und Ihre 0900-Nummer mit einem Anruftarif von z. B. 1,99 Euro aus dem Festnetz
1,99 Euro je Minute aus dem Festnetz, maximal 2,99 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen

Die Pflichtangaben sind in Rot dargestellt mit einem Anruftarif von beispielsweise 1,99 Euro je Minute aus dem Festnetz. Der Festnetz-Anruftarif ist gemäß Ihres bestellten Tarifes anzupassen, aber die maximal 2,99 Euro je Minute aus den Mobilfunknetzen bleiben bestehen.

Die Pflichtangaben bei Anruf:

Standardmäßig wird eine kostenfreie Pflichtansage abgespielt, wenn Ihre 0900-Nummer angerufen wird. Sie können diese Ansage ganz einfach in Ihrem Login durch eine eigene Ansage ersetzen, wenn in Ihrer Ansage die Pflichtangaben enthalten sind.

Warum Pflichtangaben (und was passiert bei Nichtbeachtung)?

Pflichtangaben dienen dem Verbraucherschutz und werden durch die Bundesnetzagentur (BNA) festgelegt. Sie gelten für alle 0900-Nummern, unabhängig davon, wo die 0900-Nummern geschaltet sind. Sind die Pflichtangaben bei der Bewerbung Ihrer 0900-Nummer fehlerhaft oder fehlen gänzlich, kann das der BNA gemeldet werden.

Bei Fragen zur Pflichtangaben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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